Elektro Kathan
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Elektro Kathan, Inhaber Michael Kathan, Holderweg 6, 79232 March, wenn ihre Geltung vor oder bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde. Eine Veröffentlichung auf der Website allein macht sie nicht zum Vertragsbestandteil.
- Sie betreffen insbesondere Elektroinstallationen, Reparaturen, Modernisierungen, Fehlersuche und Thermografie, Prüf- und Messleistungen einschließlich DGUV V3, Daten- und Kommunikationsanlagen, Glasfaser, SAT und Kabel-TV, Sprechanlagen und Siedle, Lichttechnik, Wallboxen, Smartmeter für Speicher- und Energiemanagementsysteme sowie Camper-Elektrik. Lieferungen und vereinbarte Arbeiten an Trampolinanlagen, Hebebühnen und Sprungstopp-Systemen sind ebenfalls erfasst. Für Vermietung, Betrieb oder Aufstellung einer Trampolinanlage werden standort- und nutzungsbezogene Bedingungen gesondert vereinbart.
- Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
- Das Anfrageformular und die Kontaktlinks der Website dienen der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Das Vorbereiten oder Versenden einer Anfrage über WhatsApp oder E-Mail stellt noch keine verbindliche Bestellung und keine automatische Terminbestätigung dar. Die Website enthält keinen automatisierten Bestellabschluss.
- Ob ein Angebot verbindlich ist und wie lange es gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen zustande, zum Beispiel durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Bestätigung eines vom Kunden erteilten Auftrags. Ein Arbeitsbeginn setzt einen entsprechenden Auftrag voraus.
- Ein unverbindlicher Kostenanschlag ist keine Festpreisvereinbarung. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben erhalten. Ein Kostenanschlag ist nur zu vergüten, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
- Zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung mit Leistungsumfang und Vergütung abgestimmt und beauftragt. Gesetzliche Regelungen zu notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen und zulässigen Leistungsänderungen bleiben unberührt; sie begründen keinen pauschalen Anspruch auf beliebige Mehrarbeiten.
3. Preise und Vergütung
- Es gelten die vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen. Ist bei einer vergütungspflichtigen Leistung keine Vergütungshöhe bestimmt, richtet sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach einer einschlägigen Taxe oder der üblichen Vergütung. Diese AGB enthalten kein einseitiges Recht, nach Vertragsschluss andere Verrechnungssätze festzulegen.
- Arbeitszeit, Material, Anfahrt, Fahrt- und Wegezeiten, Fahrzeugkosten, Mess- und Prüfleistungen sowie Geräte- oder Fremdleistungen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung abgerechnet. Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss die erforderlichen Preisangaben beziehungsweise die Berechnungsgrundlagen und Hinweise auf mögliche Zusatzkosten. Kosten werden nicht allein durch ihre Aufzählung in diesen AGB geschuldet.
- Beauftragte Änderungen oder Erweiterungen werden nach der dafür vereinbarten Vergütung abgerechnet. Gesetzliche Vorschriften über Änderungen von Bauleistungen bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Gesamtpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können ausdrücklich als solche bezeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.
4. Material und Beschaffung
- Material wird durch Elektro Kathan beschafft, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verbindlich vereinbarte Produkte, Eigenschaften und Herstellervorgaben werden beachtet. Ein abweichendes Produkt wird vor dem Einsatz mit dem Kunden abgestimmt.
- Vom Kunden gestellte Geräte und Materialien werden im vereinbarten und fachlich erforderlichen Umfang auf erkennbare Eignungs- und Sicherheitsprobleme geprüft. Bedenken werden mitgeteilt. Unsere Prüf-, Hinweis- und fachgerechten Ausführungspflichten sowie die gesetzliche Haftung bleiben bestehen.
- Eine Gewähr für die Herstellung oder Mangelfreiheit eines allein vom Kunden beschafften Produkts wird ohne entsprechende Vereinbarung nicht übernommen. Das beschränkt keine Ansprüche wegen von uns zu vertretender Fehler. Erkennbarer Zusatzaufwand wird vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
5. Termine und Ausführungsfristen
- Vereinbarte Termine und Fristen sind einzuhalten. Als unverbindlich gekennzeichnete Planungsangaben werden bei der Terminabstimmung konkretisiert. Dringende Störungseinsätze erfolgen nach vereinbarter Verfügbarkeit; eine allgemeine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft wird durch den Internetauftritt nicht zugesagt.
- Bei Hindernissen informieren wir den Kunden unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer. Eine Fristverlängerung oder Verschiebung richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Lieferengpässe, Krankheit oder Schwierigkeiten eines Nachunternehmers führen nicht pauschal zum Wegfall unserer Pflichten.
- Gesetzliche Rechte bei Verzögerung, insbesondere Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen, bleiben unberührt.
6. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass Arbeitsbereiche, Räume, Anlagen und Einrichtungen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.
- Er weist vor Arbeitsbeginn auf bekannte Besonderheiten, Gefahrenstellen, verdeckte Leitungen und bekannte Mängel hin.
- Kann ein Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, dürfen die tatsächlich entstandenen erforderlichen Aufwendungen berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
7. Bestehende Anlagen und Sicherheitsmängel
- Bei bestehenden Anlagen können erst nach Arbeitsbeginn weitere Mängel oder Abweichungen erkennbar werden.
- Unbekannte Mängel der Gesamtanlage müssen nicht beseitigt werden, sofern dies nicht zum Auftrag gehört.
- Sicherheitsrelevante Mängel werden dem Kunden mitgeteilt. Bei unmittelbarer Gefahr können betroffene Anlagenteile, soweit technisch erforderlich und rechtlich zulässig, außer Betrieb genommen oder nicht wieder in Betrieb gesetzt werden.
- Zusätzliche Arbeiten zur Herstellung eines sicheren und fachgerechten Zustands sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
8. Fehlersuche und Thermografie
- Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag. Ist eine erfolgreiche Reparatur oder ein bestimmtes Untersuchungsergebnis vereinbart, wird diese Verpflichtung durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
- Wird eine gesonderte Diagnose nach Aufwand beauftragt, werden die erforderlichen und fachgerecht ausgeführten Untersuchungen entsprechend der Vereinbarung vergütet. Über schwer abschätzbaren Aufwand, erkennbare Kostenerhöhungen oder eine Ursache außerhalb des Auftragsbereichs informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen ab.
- Thermografische Aufnahmen zeigen Temperaturverhältnisse zum Aufnahmezeitpunkt und werden im Zusammenhang mit Last, Umgebung und weiteren Befunden bewertet. Sie ergänzen elektrische Prüfungen und ersetzen keine vollständig beauftragte Prüfung elektrischer Schutzmaßnahmen.
- Gesetzliche Rechte bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt. Nicht beauftragte oder nicht erforderliche Arbeiten werden nicht allein aufgrund dieser Klausel vergütungspflichtig.
9. Prüfungen und Dokumentation
- Prüf- und Messleistungen erfolgen im vereinbarten Umfang nach den einschlägigen gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und technischen Anforderungen. Voraussetzungen, Zugänglichkeit und erforderliche Betriebszustände werden abgestimmt.
- Prüfergebnisse dokumentieren den Zustand zum Prüfzeitpunkt. Spätere Eingriffe, Nutzung und Veränderungen können neue Prüf- oder Instandsetzungsmaßnahmen erfordern. Eine Prüfplakette allein ersetzt weder Prüfprotokoll noch Mängelbeseitigung.
- Gesetzlich, fachlich oder vertraglich geschuldete Prüf-, Mess- und Übergabeunterlagen sind Bestandteil der vereinbarten Leistung. Weitergehende Pläne, zusätzliche Auswertungen oder zusätzliche Ausfertigungen können nur nach entsprechender Vereinbarung gesondert berechnet werden.
- Bei Wallboxen, Smartmetern und Kommunikationstechnik werden Gerätekompatibilität sowie erforderliche Abstimmungen mit Netz- oder Messstellenbetreibern nach dem vereinbarten Leistungsumfang berücksichtigt. Ein Smartmeter für ein Energiemanagementsystem ist nicht ohne Weiteres der abrechnungsrelevante Zähler des Messstellenbetreibers.
10. Abnahme
- Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, hat der Kunde eine vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme bleiben unberührt.
11. Abschlags- und Vorauszahlungen
- Abschlagszahlungen können nur im vertraglich und gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Für angelieferte oder eigens beschaffte Materialien gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die gegebenenfalls erforderliche Eigentumsübertragung oder Sicherheitsleistung.
- Vorauszahlungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Besondere Schutzvorschriften, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.
12. Rechnungen und Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine besondere Frist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Verzug können gesetzliche Verzugszinsen und weitere zulässige Verzugskosten verlangt werden.
- Bei erheblichen Zahlungsrückständen können weitere, noch nicht ausgeführte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Zahlung zurückgehalten werden.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte, noch nicht fest mit einem Grundstück oder Gebäude verbundene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Elektro Kathan, soweit dies rechtlich zulässig ist.
14. Mängelrechte
- Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde soll erkennbare Mängel zeitnah mitteilen und Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung geben.
- Gesetzliche Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
15. Haftung
Für die Haftung von Elektro Kathan gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss der Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden und keine Begrenzung zwingender gesetzlicher Ansprüche.
16. Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die zum Vertrag passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt. Eine bloße Verlinkung auf der Website ersetzt nicht die erforderliche Unterrichtung zum konkreten Vertrag.
Ein Arbeitsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt bei bestehendem Widerrufsrecht nur nach dem erforderlichen ausdrücklichen Verlangen beziehungsweise der Zustimmung des Verbrauchers. Soweit erforderlich, wird dies auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten. Wertersatz und ein vorzeitiges Erlöschen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; der Arbeitsbeginn allein beendet das Widerrufsrecht nicht.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Elektro Kathan ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Recht und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
